Die Jahresbeiträge gültig ab 01.07.2024
*bei Neuaufnahme von Mitgliedern wird einmalig eine Gebühr von 15€ für Erwachsene und 10€ für Minderjährige berechnet
Mitglieder, die zum 1. des jeweiligen Halbjahres älter als 18 Jahre sind, haben je Halbjahr drei Arbeitsstunden auf der Tennisanlage zu leisten. Für jede nicht erbrachte Arbeitsstunde werden zu Beginn des folgenden Halbjahres 10,00 €, also maximal 30,00 € eingezogen.
pro zusätzlicher Abteilung werden vom Hauptverein jährlich 12,00 € berechnet.
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Jugendlich sind alle Personen bis zu dem Jahr, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden. Als Schüler und Studenten gelten alle, die einen entsprechenden Nachweis (Schülerausweis, Studienbescheinigung) vorlegen und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Ist ein solches Mitglied mit seinen Eltern im Verein, so scheidet es nach diesem Geburtstag aus dem Familienverbund aus. Die verbleibenden Familienmitglieder werden in die entsprechende Beitragsgruppe neu eingeordnet.
Die Beitragshöhe richtet sich nach den Verhältnissen am 1. Tag des Halbjahres, für das der Beitrag erhoben wird.
Weitere Auskünfte sind in der Geschäftsstelle, Georgstr. 44 a, Tel 36736, erhältlich.